Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen : neue strenge Geldstrafen treten in Kraft

Der Verkauf eines Welpen oder Kätzchens in einer Tierhandlung kostet unseriöse Gewerbetreibende mittlerweile deutlich mehr. Ein neues Dekret, das Anfang August in Kraft trat, verleiht einem Verbot, das seit 1. Januar 2024 zwar auf dem Papier bestand, aber weitgehend ohne tatsächliche finanzielle Folgen blieb, endlich Durchschlagskraft. Zur gleichen Zeit legt die Europäische Union den Grundstein für einen gemeinsamen Rahmen zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen in den Siebenundzwanzig. Zwei Texte, zwei Ebenen, ein und dasselbe Ziel: dem Impulskauf und den dubiosen Netzwerken ein Ende zu setzen.

Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro pro Tier

Das Gesetz vom 30. November 2021 gegen Tierquälerei hatte den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen bereits seit dem 1. Januar 2024 verboten. Mangels eindeutig bezifferter abschreckender Sanktionen blieb das Verbot jedoch vor Ort schwer durchzusetzen. Das am 1. August 2026 veröffentlichte und am folgenden Tag anwendbare Dekret schließt diese rechtliche Lücke: Der Verkauf eines Hundes oder einer Katze in einer Tierhandlung stellt nun eine Ordnungswidrigkeit der 5. Klasse dar, die mit bis zu 1.500 Euro pro Tier geahndet wird, und im Wiederholungsfall auf 3.000 Euro erhöht wird.

Eine weitere geahndete Ordnungswidrigkeit betrifft das Ausstellen eines Tieres in einem Schaufenster, von der aus es von der öffentlichen Straße aus sichtbar ist, das bereits seit Dezember 2021 verboten ist und jetzt ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt werden kann, bis zu 750 Euro pro Tier als Ordnungswidrigkeit der 4. Klasse. Nach Angaben der Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verfolgt der Text das erklärte Ziel, Spontankäufe einzudämmen und die künftigen Halter stärker zu verantworten, die oft schlecht auf die tatsächlichen Bedürfnisse eines Tieres vorbereitet sind.

Die Europäische Union harmonisiert die Rückverfolgbarkeit

Diese nationale Verschärfung reiht sich in eine breitere Bewegung auf europäischer Ebene ein. Das Europäische Parlament hat am 28. April 2026 endgültig eine Verordnung zum Wohlbefinden und zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen verabschiedet, die am 10. August 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Es ist der allererste einheitliche europäische Rechtsakt zu diesem Thema, der darauf abzielt, die illegalen Handelswege zu bekämpfen, die zwischen einigen Mitgliedstaaten noch florieren.

Konkreter verlangt die Verordnung, dass alle in der EU gehaltenen Katzen und Hunde, einschließlich derjenigen in Privatbesitz, mittels Implantation eines elektronischen Mikrochips identifizierbar sind und in nationale Datenbanken eingetragen werden, die zwischen den Mitgliedstaaten interoperabel gemacht werden. Ein skrupelloser Verkäufer kann damit die tatsächliche Herkunft eines Tieres nicht mehr hinter administrativen Grenzen verbergen.

  • Züchter, Verkäufer und Tierheime haben ab Inkrafttreten des Textes vier Jahre Zeit, um sich in Einklang zu bringen.
  • Privatpersonen, die nicht verkaufen, genießen eine längere Übergangsfrist: bis zu zehn Jahre für Hunde und fünfzehn Jahre für Katzen.
  • Die nationalen Datenbanken müssen letztlich miteinander kommunizieren, um grenzüberschreitende Handelswege zu verhindern.

Was sich dadurch konkret für zukünftige Besitzer ändert

Für eine Person, die eine Adoption in Erwägung zieht, haben diese Entwicklungen eine sehr konkrete Folge: Die örtliche Tierhandlung kann nicht mehr als Verkaufsstelle für lebende Tiere dienen, und ein im Schaufenster angebotenes Welpen- oder Kätzchenangebot muss jetzt eher alarmieren als verführen. Legale Kanäle bleiben der registrierte Züchter, das Tierheim oder eine anerkannte Vereinigung, die alle verstärkten Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen unterliegen. Langfristig soll die allgemeine Einführung des elektronischen Mikrochips für alle Tiere, einschließlich solcher, die niemals verkauft werden, auch das Wiederfinden im Falle von Ausreißern oder Diebstahl erleichtern—ein sensibles Thema für Millionen von Haushalten in Frankreich.

Es gilt jedoch zu unterscheiden, was bereits als Tatsache feststeht und was noch in den Bereich der Prognose fällt. Die Bußgeldhöhen und die Anwendungsdaten des französischen Dekrets sind festgelegt und bereits wirksam. Dagegen erstrecken sich die in der europäischen Verordnung vorgesehenen Umsetzungsfristen über mehrere Jahre: Ihre konkrete Anwendung in jedem Mitgliedstaat, einschließlich Frankreich, wird weiterhin von den noch ausstehenden Umsetzungsakten abhängen.

Häufige Fragen

Kann man in Frankreich noch einen Hund oder eine Katze in einer Tierhandlung kaufen ?

Nein. Der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen ist seit dem 1. Januar 2024 verboten. Das neue Dekret vom August 2026 ändert nicht das Verbot selbst, sondern ergänzt es um genau festgelegte und anwendbare Bußgelder, bis zu 3.000 Euro pro Tier im Wiederholungsfall.

Gilt die EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit bereits für Privatpersonen ?

Nicht sofort. Halter, die keine Tiere verkaufen, erhalten eine Umstellungsfrist von bis zu zehn Jahren für Hunde und fünfzehn Jahren für Katzen, damit die nationalen, interoperablen Register aufgebaut werden können.

Was riskiert eine Tierhandlung, die einen Welpen im Schaufenster ausstellt ?

Das Ausstellen eines Tieres in einem von der Straße aus sichtbaren Schaufenster ist eine von dem Verkauf selbst getrennte Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße der 4. Klasse von bis zu 750 Euro pro Tier geahndet werden kann.

Quellen

Wenn Sie mehr zu den regulatorischen Entwicklungen im Bereich Recht und Justiz, den Auswirkungen für Handel und Verkauf im Laden oder allgemein zum Alltagsleben und zur Gesellschaft erfahren möchten, finden Sie weitere Artikel auf DirectMag.

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Emma
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