Buy now, pay later: Welche Regeln ab dem 20. November für Ratenkäufe gelten

Ein Klick auf „Später bezahlen“ oder „In drei Raten“ ist im Online-Handel längst so selbstverständlich wie der Griff zur Girocard. Bislang bewegten sich viele dieser Angebote außerhalb des Kreditrechts, weil sie zinsfrei waren oder nur über wenige Wochen liefen. Das ändert sich: Ab dem 20. November 2026 gelten Buy now, pay later, Ratenkäufe und Kleinkredite bis 200 Euro als Verbraucherkredite, mit allen Pflichten, die daran hängen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2225, die Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2026 in deutsches Recht übertragen haben.

Welche Lücke der Gesetzgeber schließt

Das bisherige Verbraucherkreditrecht kannte mehrere Ausnahmen, die aus einer Zeit ohne Zahlungs-Apps stammen: Darlehen unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Finanzierungen und Verträge mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten mussten die Anforderungen an einen Kreditvertrag nicht erfüllen. Genau in diesem Raum sind die Bezahldienste gewachsen, die beim Kauf eines Pullovers oder eines Kopfhörers einen Zahlungsaufschub anbieten.

Das Umsetzungsgesetz streicht diese Ausnahmen weitgehend. Künftig fallen Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie „Buy now, pay later“-Modelle unter das Verbraucherkreditrecht. Eine Ausnahme hat der Bundestag ausdrücklich vorgesehen: Debitkarten mit Zahlungsaufschub bleiben außen vor. Der klassische Kauf auf Rechnung mit kurzem Zahlungsziel ist nach Einschätzung des Finanzportals biallo.de ebenfalls in Teilen ausgenommen. Für Bestandsverträge gelten Übergangsregelungen.

Die Reform reiht sich in eine Serie europäischer Verbraucherregeln ein, die in diesem Jahr in Deutschland greifen, etwa das Verbot pauschaler Umweltaussagen in der Werbung, das seit Ende September gilt.

Kreditwürdigkeitsprüfung wird zur Pflicht

Die wichtigste Neuerung für den Alltag: Wer eine Ratenzahlung anbietet, muss vor dem Vertragsschluss prüfen, ob die Kundin oder der Kunde die Raten voraussichtlich zurückzahlen kann. Fällt die Kreditwürdigkeitsprüfung negativ aus, darf der Kredit nicht vergeben werden. Das gilt künftig auch für eine Finanzierung über 80 Euro, die bisher ohne jede Prüfung durchging.

Das Gesetz setzt der Prüfung zugleich Grenzen. Daten aus sozialen Netzwerken und sensible Gesundheitsdaten dürfen für die Bewertung nicht herangezogen werden. Beruht die Entscheidung auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf eine menschliche Überprüfung. Wer also von einem Algorithmus abgelehnt wird, kann verlangen, dass ein Mensch den Fall noch einmal ansieht.

Eine Nebenwirkung sollten Käufer kennen: Je nachdem, wie die Anbieter die Prüfung technisch umsetzen, kann eine Bonitätsabfrage bei Auskunfteien wie der Schufa erfolgen. Und wer Raten nicht pünktlich zahlt, muss damit rechnen, dass der Verzug dort als Negativmerkmal landet.

Mehr Information vor dem Klick

Anbieter müssen vor dem Abschluss ausführlicher informieren als bisher: über Laufzeit, Höhe der Raten, Gesamtkosten und die Folgen eines Zahlungsverzugs. Ein Widerrufsrecht ist vorgeschrieben. Fehlen Pflichtangaben, verlängert sich die Widerrufsfrist, sie endet aber spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Damit ist das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ vom Tisch.

Für Allgemein-Verbraucherdarlehen reicht künftig die Textform, eine Unterschrift auf Papier ist nicht mehr nötig. Das passt zur digitalen Praxis, verlangt den Kunden aber auch ab, die Angaben auf dem Bildschirm wirklich zu lesen. Zusätzlich schreibt das Gesetz objektive Grenzen für überhöhte Kreditzinsen fest, die bisher nur die Rechtsprechung gezogen hatte.

Was Käufer jetzt beachten sollten

  • Gesamtkosten prüfen: Auch ein zinsfreier Ratenkauf kann Mahn- oder Verlängerungsgebühren auslösen. Die neuen Pflichtangaben machen das sichtbar, aber nur, wenn man sie liest.
  • Raten zusammenrechnen: Mehrere kleine Finanzierungen bei verschiedenen Händlern ergeben schnell eine spürbare Monatsbelastung. Eine Liste aller laufenden Raten hilft.
  • Verzug vermeiden: Rücklastschriften und verspätete Zahlungen kosten Geld und können die Bonität belasten.
  • Ablehnung hinterfragen: Wer automatisiert abgelehnt wird, darf eine menschliche Überprüfung verlangen.
  • Impulskäufe bremsen: Der Zahlungsaufschub senkt die Hemmschwelle. Wer seinen Konsum bewusster steuern möchte, findet in unserer Strategie gegen Überkonsum praktische Ansätze.

Vorteile und Grenzen der Reform

Der Nutzen liegt auf der Hand: Kleine Schulden, die sich unbemerkt stapeln, sind ein typischer Einstieg in die Überschuldung. Eine Prüfung vor dem Vertrag und klare Informationen senken dieses Risiko, ohne das Bezahlmodell abzuschaffen. Der Gesetzgeber geht hier denselben Weg wie beim Verbot von Telefonwerbung ohne Zustimmung: Er verbietet nicht das Geschäft, sondern verlangt Fairness im Ablauf.

Die Kehrseite: Der Kaufabschluss wird an manchen Stellen langsamer, weil Daten abgefragt und Hinweise bestätigt werden müssen. Kleinere Händler könnten den Zahlungsaufschub aus Kostengründen streichen. Und wie streng die Prüfung bei Beträgen von 50 oder 100 Euro tatsächlich ausfällt, wird sich erst in der Praxis zeigen. Verbraucherschützer werden genau hinsehen, ob die Anbieter die Vorgaben ernst nehmen oder nur ein weiteres Häkchen in den Bestellprozess einbauen.

Häufige Fragen

Gilt die Kreditprüfung auch für Beträge unter 50 Euro?

Ja. Die bisherige Untergrenze von 200 Euro entfällt. Jede Finanzierung mit Zahlungsaufschub, die unter das neue Recht fällt, setzt eine Kreditwürdigkeitsprüfung voraus, unabhängig von der Höhe.

Ändert sich etwas an bereits laufenden Ratenkäufen?

Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen wurden, gelten Übergangsregelungen. Die neuen Pflichten greifen in erster Linie bei Abschlüssen ab diesem Datum.

Was passiert, wenn ich automatisiert abgelehnt werde?

Sie können verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung überprüft. Der Anbieter muss dieses Recht einräumen, sobald die Prüfung auf einer automatisierten Verarbeitung Ihrer Daten beruht.

Quellen

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Elise
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