Ein Hund, der älter als acht Wochen ist, darf nicht mehr ausschließlich in Innenräumen leben, und alle Hunde und Katzen der Europäischen Union müssen mittels Mikrochip identifizierbar sein. Dies sieht die Verordnung (EU) 2026/1818 vor, die am 10. August 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde: der allererste einheitliche europäische Text zum Tierwohl und zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen. Eine Änderung, die direkt die Millionen französischer Haushalte betrifft, die einen vierbeinigen Begleiter besitzen.
Eine bisher einmalige europäische Verordnung
Bisher legte jeder Mitgliedstaat seine eigenen Regeln für die Zucht, die Haltung und den Verkauf von Hunden und Katzen fest, mit großen Unterschieden, die den illegalen Tierhandel begünstigten. Die Verordnung 2026/1818 ändert die Lage: Sie regelt nun auf Unionsebene die Zucht, die Haltung, die Rückverfolgbarkeit, das Inverkehrbringen und sogar die Einfuhr dieser Tiere in das europäische Hoheitsgebiet. Das erklärte Ziel: die Standards für das Tierwohl zu harmonisieren und den illegalen Netzwerken, die einen Teil der 200 000 jährlichen Aussetzungen in Frankreich versorgen, das Wasser abzugraben.
Was sich konkret für die Halter ändert
Der europäische Text führt mehrere neue Verpflichtungen ein, die zusätzlich zu den bereits geltenden Regeln für den Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen gelten :
- Verbot, einen Hund älter als acht Wochen ausschließlich im Innenbereich zu halten : täglicher Außenzugang oder ein mindestens einstündiger Spaziergang wird verpflichtend.
- Generalisierte elektronische Identifizierung : alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen müssen einen Mikrochip tragen und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert sein.
- Erhöhte Rückverfolgbarkeit für Züchter, Verkäufer und Tierheime, mit gemeinsamen Standards zum Tierwohl.
Diese Regeln gelten, während die französische Katzenpopulation weiter wächst : wie die Katze, inzwischen das beliebteste Haustier der Franzosen, erinnerte, zählt das Land mehr als 16,6 Millionen Feliden, die alle von diesen neuen Identifikationspflichten betroffen sind.
Frankreich bereitet sich mit dem Einheitlichen nationalen Tierregister vor
In Frankreich hat die Umstellung bereits begonnen. Seit dem 1. Januar 2026 hat die nationale Datei I-CAD dem Einheitlichen nationalen Tierregister (RNUA) Platz gemacht, das die Identifizierung von Hunden und Katzen zentralisiert. Züchter müssen nun jede Geburt innerhalb von sieben Tagen melden, und Tierheime müssen jedes aufgenommene Tier innerhalb von 48 Stunden identifizieren. Tätowierungen werden für neue Tiere nicht mehr anerkannt : nur ein nach ISO 11784/11785 normierter Mikrochip, der vor Vollendung des vierten Lebensmonats eingesetzt wurde, gilt als Nachweis. Dieses Verwaltungsprojekt reiht sich in dieselbe Logik wie andere kürzlich eingeführte Verpflichtungen zum Tierwohl ein, etwa das Verbot, einen Hund bereits ab 20°C im Auto zurückzulassen, das von mehreren französischen Städten bereits beschlossen wurde.
Eine vierjährige Umsetzungsfrist
Keine abrupten Umwälzungen für Privatpersonen : Züchter, Verkäufer und Tierheime haben eine Frist von vier Jahren, um die neuen Rückverfolgbarkeits- und Tierwohlpflichten der EU-Verordnung umzusetzen. Das gibt den beruflichen Akteuren Zeit, sich anzupassen, ohne jedoch die schrittweise Anwendung der Kontrollen aufzuschieben, die in Frankreich bereits mit dem RNUA begonnen hat.
Häufige Fragen
Muss mein bereits identifizierter Hund oder meine bereits identifizierte Katze neu gechippt werden ?
Nein, bereits identifizierte Tiere behalten ihre Nummer. Bei Übertragung oder Verlust des Chips wird jedoch nur eine neue, konforme elektronische Identifizierung akzeptiert : Tätowierungen werden für neue Einträge nicht mehr anerkannt.
Gilt die EU-Verordnung sofort ?
Nein. Die Berufsgruppen (Züchter, Verkäufer, Tierheime) profitieren von einer Frist von vier Jahren, um die neuen Regeln zur Rückverfolgbarkeit und zum Tierwohl einzuhalten.
Was ändert das RNUA konkret für eine Privatperson ?
Das Einheitliche nationale Tierregister ersetzt die Datei I-CAD als Referenzbasis für die Identifizierung von Hunden und Katzen. Die Formalitäten (Geburtsmeldung, Abgabe- oder Verlustmeldung) laufen nun über dieses neue Register.
Quellen
Europäisches Parlament — Erste EU-Regeln zum Schutz von Hunden und Katzen vor Misshandlung
Le Point Vétérinaire — Die EU regelt die Rückverfolgbarkeit, die Zucht und den Verkauf von Hunden und Katzen
Ministerium für Landwirtschaft — Die Identifizierung von Haustieren, eine gesetzliche Verpflichtung, die sie schützt
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