Auf der Stromrechnung steht ein Posten, den kaum jemand beachtet und der doch rund ein Viertel des Preises ausmacht: die Netzentgelte. Sie bezahlen den Transport des Stroms von den Kraftwerken und Windparks bis in die Steckdose. Im laufenden Jahr hat ein Zuschuss des Bundes diesen Posten spürbar gedrückt. Für das kommende Jahr fällt diese Hilfe kleiner aus – und genau das wird sich auf die Abschlagszahlungen auswirken.
Was Netzentgelte überhaupt sind
Netzentgelte sind kein Gewinn des Stromanbieters. Sie werden von den Betreibern der Übertragungsnetze – Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW – sowie von rund 850 örtlichen Verteilnetzbetreibern erhoben und von der Bundesnetzagentur reguliert. Der Versorger reicht sie nur weiter. Das erklärt auch, warum zwei Haushalte mit identischem Tarif in verschiedenen Regionen unterschiedlich viel zahlen: Wer an ein Netz mit vielen Windrädern und wenig Abnehmern angeschlossen ist, trägt höhere Ausbaukosten.
Der Rest der Rechnung besteht aus dem eigentlichen Energiepreis, aus Vertriebskosten und aus staatlichen Bestandteilen. Allein die Stromsteuer liegt bei 2,05 Cent je Kilowattstunde, dazu kommt die Konzessionsabgabe von bis zu 1,67 Cent, die Städte und Gemeinden für die Nutzung ihrer Wege erhalten. Steuern, Abgaben und Umlagen machen im Schnitt etwa ein Drittel des Endpreises aus. Wer seinen Tarif einmal durchgerechnet hat, erkennt schnell, wie wenig Spielraum beim reinen Arbeitspreis bleibt – ein Grund, warum sich der Vergleich der Stromangebote trotzdem lohnt.
Was der Bundeszuschuss bislang bewirkt hat
Seit Anfang dieses Jahres stützt der Bund die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden auf rechnerisch rund 100 Euro im Jahr. Rechnet man die abgeschaffte Gasspeicherumlage hinzu, spricht die Regierung von durchschnittlich bis zu 160 Euro Entlastung und von bis zu neun Prozent niedrigeren Strompreisen. Insgesamt geht es um etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr, die bei Haushalten und Betrieben ankommen sollen.
Was sich zum Jahreswechsel ändern wird
Das Kabinett hat am 3. September beschlossen, den Zuschuss fortzuführen – allerdings in kleinerem Umfang. Aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen in den drei Jahren ab Januar jeweils 5,525 Milliarden Euro fließen. Gegenüber dem laufenden Jahr ist das rund eine Milliarde Euro weniger. Wichtig ist die Zeitform: Diese Änderung gilt noch nicht, sie wird erst mit dem Jahreswechsel wirksam.
Fachleute rechnen damit, dass jede fehlende Milliarde die Netzentgelte um etwa 0,25 Cent netto je Kilowattstunde nach oben treibt. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch läuft das auf grob zwölf Euro Mehrkosten im Jahr hinaus – unangenehm, aber weit entfernt von den Sprüngen der Energiekrise. Entscheidend bleibt die Region: In Netzgebieten mit starkem Ausbau kann der Aufschlag deutlicher ausfallen, in anderen kaum spürbar sein.
Wann die konkreten Zahlen vorliegen
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihre vorläufigen Entgelte für das Folgejahr traditionell Anfang Oktober. Die örtlichen Verteilnetzbetreiber ziehen erst danach nach, weshalb der endgültige Preis für die eigene Adresse meist im November feststeht. Erst dann verschicken die Versorger ihre Preisanpassungen. Eine solche Mitteilung muss rechtzeitig und in Textform kommen, und sie eröffnet ein Sonderkündigungsrecht: Wer den neuen Preis nicht akzeptieren will, kann wechseln, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten.
Was Sie jetzt sinnvoll tun können
- Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung heraussuchen – ohne diese Zahl ist kein Vergleich belastbar.
- Den Abschlag prüfen und, falls er zu knapp kalkuliert ist, von sich aus anheben lassen. Das verhindert eine Nachzahlung im Frühjahr.
- Bei einer Preisanpassung nicht nur auf den Arbeitspreis schauen, sondern auf Grundpreis, Bonus, Preisgarantie und Laufzeit.
- Die größten Verbraucher im Haushalt kennen: Ein alter Kühlschrank oder ein ineffizienter Trockner kosten oft mehr als der gesamte Netzentgelt-Anstieg. Hinweise dazu liefert unter anderem der Haltbarkeitsindex für Haushaltsgeräte.
- Bei einem Umzug den Energieausweis der neuen Wohnung ernst nehmen – die Reform des Energieausweises macht die Angaben für Mieter aussagekräftiger.
Ein Posten, der nicht verschwinden wird
Der Zuschuss dämpft, er löst das Problem nicht: Der Ausbau der Netze ist beschlossen und muss bezahlt werden. Verbraucherschützer des vzbv argumentieren seit Längerem, dass Bundesmittel besser in die Senkung der Umlagen fließen sollten, weil alle Haushalte diese zum gleichen Satz zahlen, während Netzentgelte regional stark auseinanderlaufen. Für die eigene Rechnung heißt das nüchtern: Der Staat kann den Anstieg abfedern, aber nur der eigene Tarif und der eigene Verbrauch entscheiden am Ende darüber, wie hoch die Jahresabrechnung ausfällt. Wer beides einmal im Jahr überprüft, hat mehr in der Hand als jede politische Entlastung.
Häufige Fragen
Steigt mein Strompreis dadurch automatisch?
Nein. Netzentgelte sind nur ein Baustein. Fällt gleichzeitig der Beschaffungspreis an der Börse, kann der Endpreis trotz höherer Netzentgelte stabil bleiben. Maßgeblich ist die Mitteilung Ihres Versorgers.
Warum zahle ich mehr als Bekannte in einer anderen Stadt?
Weil jedes Verteilnetz seine eigenen Kosten umlegt. Ländliche Gebiete mit viel erneuerbarer Erzeugung und wenigen Anschlüssen haben in der Regel höhere Entgelte als dicht besiedelte Städte.
Lohnt sich ein Anbieterwechsel wegen zwölf Euro?
Der Wechsel lohnt sich selten wegen der Netzentgelte allein, sondern wegen der Differenz zwischen Grundversorgung und günstigem Tarif. Die liegt je nach Region oft im dreistelligen Bereich pro Jahr.
Quellen
- Bundesregierung – Niedrigere Netzentgelte
- Handelsblatt – Womit Stromkunden bei den Netzentgelten rechnen müssen
- Bundesnetzagentur – Netzentgelte
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