Krankenkassenbeiträge: Was der neue Zusatzbeitrag für Versicherte bedeutet

Für die rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland fällt in diesem Monat eine Entscheidung, die sie ab Januar auf ihrer Lohnabrechnung wiederfinden: Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen für das kommende Jahr wird festgelegt. Noch steht die Zahl nicht fest – und genau das wird derzeit häufig falsch dargestellt. Wir erklären, wer entscheidet, wann die Zahl kommt und was sie für Ihr Nettoeinkommen bedeutet.

Wie sich ein Krankenkassenbeitrag zusammensetzt

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bundesweit bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens und ist für alle Kassen identisch. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, über den jede Krankenkasse selbst entscheidet. Beide Teile tragen Arbeitgeber und Beschäftigte seit 2019 zu gleichen Teilen.

Für das laufende Jahr nennt das Bundesgesundheitsministerium einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Diese Zahl ist allerdings nur ein Rechenwert: Sie dient etwa der Beitragsberechnung für bestimmte Versichertengruppen, sie ist keine Obergrenze. Tatsächlich reichen die Sätze der einzelnen Kassen in diesem Jahr von rund 2,2 Prozent bis über 4 Prozent – eine Spanne von mehr als zwei Prozentpunkten. Im Mittel verlangten die Kassen zur Jahresmitte bereits mehr als den amtlich festgelegten Durchschnitt.

Mitte Oktober tagt der Schätzerkreis – die Zahl kommt danach

Den Rahmen setzt der sogenannte GKV-Schätzerkreis. In ihm sitzen Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes. Sie schätzen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das Folgejahr. Auf dieser Grundlage legt das Ministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger – nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs bis spätestens zum 1. November.

Wichtig für das Verständnis: Diese Festlegung ist zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht erfolgt. Wer bereits konkrete Prozentzahlen für das nächste Jahr liest, liest Prognosen – keine beschlossenen Werte. Fachkreise rechnen mit einem Korridor von etwa 3,1 bis 3,7 Prozent. Die Bundesregierung verfolgt dagegen das Ziel, den Durchschnitt über das Beitragsstabilisierungsgesetz in der Nähe der 2,9 Prozent zu halten; ohne Sparmaßnahmen hatte das Gesundheitsministerium einen Wert von bis zu 3,8 Prozent für möglich gehalten. Welcher Wert am Ende im Bundesanzeiger steht, entscheidet sich erst in den kommenden Wochen.

Was ein Zehntel Prozentpunkt im Geldbeutel ausmacht

Die Prozentangaben klingen abstrakt. Rechnen Sie sie auf Ihr eigenes Einkommen herunter, wird es greifbar: Ein Anstieg um 0,1 Prozentpunkte bedeutet bei 3.000 Euro Bruttolohn drei Euro mehr im Monat – davon trägt die Arbeitnehmerseite die Hälfte, also 1,50 Euro. Steigt der Satz um einen halben Prozentpunkt, sind es bei gleichem Gehalt 7,50 Euro netto pro Monat, rund 90 Euro im Jahr. Bei 5.000 Euro Brutto verdoppelt sich der Betrag nahezu.

Entscheidend ist dabei nicht der Durchschnittswert, sondern der Satz Ihrer eigenen Kasse. Wer bei einer vergleichsweise teuren Kasse versichert ist, zahlt schon heute mehr als zwei Prozentpunkte über dem günstigsten Anbieter – bei 3.000 Euro Brutto sind das gut 30 Euro Unterschied im Monat, die Hälfte davon aus eigener Tasche.

Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie ihre Mitglieder darüber informieren und auf das Wechselrecht hinweisen. Die üblichen zwölf Monate Bindungsfrist gelten dann nicht: Sie können kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Der Wechsel wird zum Beginn des zweiten Monats nach der Kündigung wirksam, der Leistungsanspruch bleibt dabei lückenlos bestehen.

  • Satz prüfen: Der aktuelle Zusatzbeitrag Ihrer Kasse steht in deren Satzung und auf der Beitragsbescheinigung.
  • Nicht nur auf den Preis schauen: Zusatzleistungen wie Osteopathie, Zahnreinigung oder Reiseimpfungen unterscheiden sich stark zwischen den Kassen.
  • Gesamtbelastung rechnen: Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben vom Zusatzbeitrag unberührt.

Wer seine Gesundheitskosten insgesamt im Blick behalten will, sollte auch die privaten Ergänzungen durchrechnen. Unser Beitrag dazu, wie man Preise und Leistungen einer Zusatzversicherung entschlüsselt, zeigt, worauf es in den Tarifbedingungen ankommt; wer bereits einen Vertrag hat, findet weitere Ansätze, um die Rechnung deutlich zu senken.

Häufige Fragen

Steht der Zusatzbeitrag für das nächste Jahr schon fest?

Nein. Der Schätzerkreis tagt Mitte Oktober, anschließend legt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest und veröffentlicht ihn bis spätestens 1. November im Bundesanzeiger. Alle vorher genannten Prozentzahlen sind Prognosen.

Muss meine Kasse genau den Durchschnittswert verlangen?

Nein. Der veröffentlichte Wert ist ein Rechen- und Orientierungswert. Jede Krankenkasse beschließt ihren eigenen Zusatzbeitrag über ihre Satzung und kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Kann ich nach einer Erhöhung sofort wechseln?

Ja. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags entfällt die zwölfmonatige Bindungsfrist. Nach der Kündigung wird der Wechsel zum Beginn des zweiten Folgemonats wirksam; versichert sind Sie ohne Unterbrechung.

Der Zusatzbeitrag ist nicht die einzige Regel, die in diesen Wochen auf Verbraucher zukommt: Seit Anfang Oktober lassen sich etwa Führungszeugnisse digital beantragen, und ab dem 10. Oktober greift zudem ein neues Verbot einer Ewigkeitschemikalie in Alltagsprodukten.

Quellen

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Helena
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