Suchmaschinenoptimierung : Google setzt seine Sanktionen gegen Parasite-SEO in Europa aus

Ab dem 30. August 2026 hört Google auf, seine Sanktionen wegen « site reputation abuse » (dem sogenannten parasite SEO) auf Websites anzuwenden, die den Nutzern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zu dem Frankreich gehört, in den Suchergebnissen angezeigt werden. Die Ankündigung, die Google selbst am 28. August in seinem offiziellen Entwickler-Blog bestätigte, markiert einen deutlichen Rückzug gegenüber einer Politik, die seit ihrem Start 2024 weltweit ohne Ausnahme angewendet wurde.

Was ist der “parasite SEO” ?

Der site reputation abuse bezeichnet eine Praxis, bei der eine Drittseite minderwertige, oft gesponserte Inhalte auf einer Domain mit hoher Autorität (großes Medium, Institution, anerkanntes E‑Commerce‑Portal) veröffentlicht, allein mit dem Ziel, von deren Reputation zu profitieren, um bei Google besser zu ranken. Ein typisches Beispiel: eine Rubrik « günstige Kreditangebote » oder « Online-Casino-Vergleich » auf einer Subdomain einer großen Zeitung, ohne echten redaktionellen Bezug zur Redaktion. Google hatte bei seinem grundlegenden Update im März 2024 eine spezifische manuelle Strafe gegen diese Praxis eingeführt, zusätzlich zu den bereits gegen automatisch generierte Inhalte angewandten Sanktionen.

Was sich ab dem 30. August konkret ändert

Für Nutzer im EWR wird eine manuelle Maßnahme, die aufgrund dieser Richtlinie verhängt wurde, keine Auswirkungen mehr auf die Platzierung der betroffenen Seiten haben. Für alle Internetnutzer außerhalb des EWR bleibt die Sanktion hingegen vollständig in Kraft, mit einer Herabstufung oder einer Entindexierung der beanstandeten Rubrik. Dieselbe Website kann also in Kanada oder im Vereinigten Königreich bestraft werden, während sie in Frankreich oder Deutschland eine normale Platzierung behält.

Google stellt klar, dass die betroffenen Websites weiterhin via Search Console über das Bestehen einer manuellen Maßnahme benachrichtigt werden und dass seine automatisierten Ranking‑Systeme eine gesponserte Rubrik weiterhin getrennt vom Rest der Domain behandeln können. Allein die manuelle Sanktion hört jedoch auf, für das europäische Publikum sichtbar Wirkung zu entfalten.

Warum Google in Europa zurückrudert

Die Änderung folgt auf eine im November 2025 von der Europäischen Kommission eingeleitete Untersuchung im Rahmen des Digital Markets Act (DMA). Mehrere Presseverlage hatten sich darüber beschwert, dass die Anwendung dieser Richtlinie ihre kommerziellen oder partnerschaftlichen Inhaltsrubriken ungerecht bestrafe, obwohl diese Art von Partnerschaften weiterhin eine wichtige Einnahmequelle für die Presse darstellt. Unter dem Druck aus Brüssel entschied Google, seine Systeme anzupassen, statt das Risiko einer Geldbuße im Rahmen des DMA einzugehen, dessen Sanktionen bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes der Gruppe erreichen können.

Was das für französische Websites ändert

  • Verlage, die Rubriken mit gesponserten Inhalten oder kommerziellen Partnerschaften hosten, gewinnen einen Handlungsspielraum zurück, den sie seit 2024 nicht mehr hatten.
  • Der Wettbewerb zwischen diesen Rubriken und unabhängigen spezialisierten Websites könnte sich wieder verändern, insbesondere in wettbewerbsintensiven Themenbereichen wie Kredit oder Glücksspiele.
  • Dieser Wechsel kommt zu einem in diesem Jahr bereits bewegten SEO‑Kontext hinzu, zwischen dem Spam Update von Google und dem Aufkommen von GEO, diese für Suchmaschinen von KI konzipierte Form der Suchmaschinenoptimierung.

Es bleibt jedoch, dass die wahrgenommene Zuverlässigkeit der Suchergebnisse darunter leiden könnte : wie unser kürzlich erschienener Artikel über die Wiederkehr menschlich verfasster Inhalte gegenüber der KI erinnerte, achten europäische Internetnutzer weiterhin auf die redaktionelle Qualität der von ihnen aufgerufenen Seiten, gesponsert oder nicht.

Um die gesamte Berichterstattung zu Entwicklung, Webmarketing & SEO oder allgemeiner zu den Web‑Trends zu verfolgen, berichtet DirectMag weiterhin laufend über diese Entwicklungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine manuelle Maßnahme bei Google ?

Dabei handelt es sich um eine manuell von einem menschlichen Prüfer bei Google verhängte Sanktion, nach Feststellung einer Praxis, die gegen die Webmaster‑Richtlinien verstößt, im Gegensatz zu den automatisch von den Ranking‑Algorithmen erzeugten Strafen.

Gilt diese Maßnahme nur für große Medien ?

Nein. Sie gilt für jede Website, die fremde Inhalte hostet, die von ihrer Reputation profitieren, was auch E‑Commerce‑Seiten, Vergleichsportale oder Community‑Plattformen betreffen kann, sofern dort eine gesponserte Rubrik integriert ist.

Betreffen Websites außerhalb der Europäischen Union diese Lockerung ?

Nein, die Maßnahme gilt nur für die Suchergebnisse, die Internetnutzern im Europäischen Wirtschaftsraum angezeigt werden. Überall sonst wird die Politik des “site reputation abuse” unverändert weiter angewendet.

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Jeanne Talleau
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